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Immobilien-Rente
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, eine Rente dafür erhalten und dennoch in ihrer Immobilie wohnen bleiben?
Kein Problem! dies ist alles gleichzeitig möglich mit der Immobilien-Rente!
Als Immobilienbesitzer hat man sich mit viel Aufwand und Kapital, einen Wohnort oder besser ein Zuhause errichtet, das man so lange wie möglich selbst bewohnen möchte, natürlich auch im Alter oder in Zeiten einer gesundheitlichen Einschränkung vor dem Erreichen des Rentenalters. Manchmal wird das gesamte Vermögen in die eigene Immobilie gesteckt mit dem Resultat, dass es für den eigenen Lebensunterhalt knapp werden kann und im Alter ggf. finanzielle Einschränkungen nötig werden. Der Hausbesitzer glaubt dann meistens, sein Haus verkaufen zu müssen. Das muss jedoch nicht sein!
Mit der
Immobilienrente
können Immobilienbesitzer im Alter, das in die eigene Immobilie gesteckte Geld, selbst "flüssig machen" und selbst "verjubeln" durch einen
Teilverkauf in einer beliebigen vom Eigentümer festgesetzten Höhe
oder auch wenn gewünscht, der Verkauf der gesamten Immobilie, gegen eine
monatliche Rentenzahlung
und ein
Wohnrecht auf Lebenszeit in der eigenen Immobilie.
Wie funktioniert die Immobilienrente?
Wenn Sie sich als Immobilienbesitzer überlegen, Ihre Immobilie zu "verrenten", dann läuft das folgendermaßen ab:
Zuerst wird Ihre Immobilie von einem Gutachter bewertet.
Dieser kann von uns sein oder ein Gutachter ihrer Wahl, der eine
IHK oder EIA Zertifizierung
hat. Hierfür muss ein
ausführliches Gutachten
erstellt werden und damit der exakte aktuelle Wert Ihrer Immobilie bestimmt werden.
Der Eigentümer kann danach entscheiden, ob und welchen Anteil, oder ob er die Immobilie als Ganzes verkaufen
und damit sein in "Betongold"angelegtes Kapital verflüssigen will.
Beispiel : Sie haben ein Grundstück mit Immobilie, das laut erfolgter Bewertung 200,000 € wert ist. Sie entscheiden sich beispielsweise dafür, dass Sie die Hälfte und damit einen Anteil von 100.000 € oder einen beliebigen anderen Anteil, gerne verkaufen wollen.
Wir suchen für Sie einen Investor, der den vom Eigentümer gewünschten Betrag investiert. Dieser wird wird dann
notariell
als Miteigentümer, in diesem Fall als Miteigeigentümer zur Hälfte,
ins Grundbuch eingetragen.
Der bisherige Eigentümer kann sich entscheiden, ob er den vereinbarten Betrag beispielsweise gerne als Ganzes direkt oder einen Teil als Anzahlung und den Rest in notariell festgelegten
monatlichen Rentenzahlungen
entweder auf einen bestimmten Zeitraum oder bis ans Lebensende ausgezahlt bekommt. Die monatliche Ratenhöhe der Rentenzahlung an den Hausverkäufer wird mit der Rentenformel unter Einbeziehung des begutachteten Immobilienwertes, der Höhe der Anzahlung, der vereinbarten Dauer der Rentenzahlung und der statistischen Lebenserwartung des Hausbesitzers errechnet und ebenfalls notariell beurkundet. Gleichzeitig wird der neue Miteigentümer ins Grundbuch mit eingetragen und auch je nach Vereinbarung ein
Wohnrecht des bisherigen Eigentümers
auf Lebenszeit oder je nach Wunsch des bisherigen Immobilienbesitzers auf einen zu vereinbarenden Zeitraum.
Wenn gewünscht, beauftragen wir für Sie einen Notar Ihrer Wahl.
Sollten die möglichen Erben des ursprünglichen Eigentümers nach dessen Ableben, einen
Rückkauf
planen und die an den Investor verkauften Eigentumsanteile zurück kaufen wollen, so ist das natürlich möglich. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass der Investor den Rest des Hauses erwirbt, oder falls schon der gesamte Betrag des Wertes der Immobilie vom Investor an den ursprünglichen Eigentümer gezahlt wurde, fällt die Immobilie dann an den Investor und geht damit an den neuen Eigentümer in dessen Besitz über.
Auf diese Weise kann ein Immobilienbesitzer bis ins hohe Alter in seiner vertrauten und geliebten Umgebung bleiben , ohne dass wegen zu geringer (Alters-) Rentenzahlung auf etwas verzichtet werden muss. Es entsteht damit eine Gewinner-Situation für alle Beteiligten.
Bitte geben Sie hierzu in das Formularfeld links Ihre Angaben ein und in das Kommentar-Feld rechts die Daten Ihres Tipps.
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