Es wird im Falle eines Vertragsabschlusses ein Vermittlungsvertrag über Dienstleistungen der Vermittlung von Wohnung oder Immobilie zwischen dem Kunden und dem Vermittler:
Immobilienvermittlung - Marvitec UG haftungsbeschränkt
Kehrstr 18, 67822 Waldgrehweiler,
- nachfolgend “Vermittler ” genannt - geschlossen:
Hierzu gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 - Auftrag
Anlässlich Kauf - Verkauf - Mietung - Vermietung - Vermittlung
beauftragt der Kunde den Vermittler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln.
4. AufswandsKosten für Exposéeerstellung und Versand (Porto), Anfertigung von Kopien (Planunterlagen u. a.) Inseratskosten, Kosten für die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen sind dem Vermittler in Höhe der für dieses Objekt angefallenen Aufwendungen zu erstatten, unabhängig davon ob ein Vermittlungserfolg für den Kunden eingetreten ist.
§3 Verbot der Weitergabe von Daten
(1) Der Vermittler als auch die durch den Vermittler beauftragten Person hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält.
(2) Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Dienstleistungen oder über ermittelte Details, unbefugt an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten und macht sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr.
§ 4 - Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit
Der Vermittler weist darauf hin, dass für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Zielobjekts nicht gehaftet werden kann.
§ 5 - Informationspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler bereits vorher alle Ihm bekannten Angaben zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung zu stellen
(2) Der Vermittler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die hinsichtlich der beauftragten Dienstleistung von Bedeutung sein können.
§ 6 - Kündigung
Diese Vereinbarung kann von jeder Partei schriftlich gekündigt werden,per Brief, Fax, oder Email. Ohne vorherige Kündigung endet dieser Vertrag spätestens sechs Monate nach Vertragsbeginn.
§ 7 - Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Vermittlungsvertrags, in den Dienstleistungsvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich in Höhe der vereinbarten und angefallenen Kosten der sofortigen Zwangsvoll-streckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Vermittlers in nämlicher Höhe verpflichtet, wenn nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wird.
§ 8 Gerichtsstand
Das zuständige Gericht ist das am Sitz des Vermittlers zuständige Gericht.
§ 9 - Schlussbestimmungen
(1) Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform.
(3) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.
Immobilienvermittlung - Marvitec UG haftungsbeschränkt
Kehrstr 18, 67822 Waldgrehweiler,
- nachfolgend “Vermittler ” genannt - geschlossen:
Hierzu gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 - Auftrag
Anlässlich Kauf - Verkauf - Mietung - Vermietung - Vermittlung
beauftragt der Kunde den Vermittler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln.
- Die Kosten für einen Auftrag betragen zwei Monatskaltmieten zuzüglich 19% Mwst bei einem Mietobjekt .
- Die Kosten für einen Auftrag betragen 3% des Kaufpreises zuzüglich 19 % MWst. bei der Vermittlung eines/einem Immobilienkaufs/-Verkaufs.
- Die vermittlungsgebühr wird bei Vertragsabschluss fällig. Als Vertragsabschluss gilt
4. AufswandsKosten für Exposéeerstellung und Versand (Porto), Anfertigung von Kopien (Planunterlagen u. a.) Inseratskosten, Kosten für die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen sind dem Vermittler in Höhe der für dieses Objekt angefallenen Aufwendungen zu erstatten, unabhängig davon ob ein Vermittlungserfolg für den Kunden eingetreten ist.
§3 Verbot der Weitergabe von Daten
(1) Der Vermittler als auch die durch den Vermittler beauftragten Person hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält.
(2) Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Dienstleistungen oder über ermittelte Details, unbefugt an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten und macht sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr.
§ 4 - Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit
Der Vermittler weist darauf hin, dass für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Zielobjekts nicht gehaftet werden kann.
§ 5 - Informationspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler bereits vorher alle Ihm bekannten Angaben zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung zu stellen
(2) Der Vermittler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die hinsichtlich der beauftragten Dienstleistung von Bedeutung sein können.
§ 6 - Kündigung
Diese Vereinbarung kann von jeder Partei schriftlich gekündigt werden,per Brief, Fax, oder Email. Ohne vorherige Kündigung endet dieser Vertrag spätestens sechs Monate nach Vertragsbeginn.
§ 7 - Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Vermittlungsvertrags, in den Dienstleistungsvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich in Höhe der vereinbarten und angefallenen Kosten der sofortigen Zwangsvoll-streckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Vermittlers in nämlicher Höhe verpflichtet, wenn nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wird.
§ 8 Gerichtsstand
Das zuständige Gericht ist das am Sitz des Vermittlers zuständige Gericht.
§ 9 - Schlussbestimmungen
(1) Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform.
(3) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.